
Minimaläußerung "Gefällt mir": maximaler Schaden
Vor dem Arbeitsgericht Dessau-Roßlau wurde die Kündigung einer leitenden Bankangestellten geprüft, wie das Hamburger Abendblatt berichtet. Sie klickte bei Facebook-Beiträgen ihres Mannes auf “Gefällt mir” und wurde daraufhin fristlos gekündigt. Die Beiträge Ihres Ehemannes zeigten u.a. einen Fisch mit dem Logo des Arbeitgebers der Gekündigten, mit dem Kommentar “Unser Fisch stinkt vom Kopf”. Die Kündigung hatte vor dem Arbeitsgericht jedoch keinen Bestand. Weiterlesen


